Überprüfung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Verfassungsreferendums in der Türkei und der positiven Asylentscheidungen bezogen auf in Deutschland ehemals stationierte türkische NATO-Soldaten, aber auch nach Griechenland geflohene türkische Soldaten eine Überprüfung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei notwendig, um zu klären, ob die Türkei außerhalb der NATO-Charta steht und entsprechend nicht mehr dieselbe Rolle in der NATO spielen kann (dpa vom 20. April 2017), und inwieweit wird die Bundesregierung gegenüber der Türkei darauf drängen, dass bei der Umsetzung der angestrebten Verfassungsänderungen die Türkei die Empfehlungen der Venedig-Kommission und der OSZE berücksichtigen wird?