Überprüfung der Letztempfänger von Mitteln im Rahmen des Programms "Demokratie leben!"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit prüft die Bundesregierung bei der Vergabe von Mitteln im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!", ob die Letztempfänger tatsächlich Organisationen der Zivilgesellschaft sind, die nicht den Weisungen öffentlicher Träger unterliegen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um die Veröffentlichung einer Broschüre "Die extreme Rechte in Südniedersachsen – eine unterschätzte Gefahr" durch den Projektträger (Koordinierungs- und Fachstelle) Werk-statt-Schule e. V. Northeim der Landkreis Northeim diesen am 2. Oktober 2020 angewiesen haben soll, die Veröffentlichung zu stoppen, und am 9. Oktober 2020 darauf gedrungen haben soll, die verantwortliche Mitarbeiterin der Werk-statt-Schule für den Rest ihre Vertrages zu beurlauben (www.hna.de/lokale s/northeim/warten-auf-broschuere-9009012 3.html), also die vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel ohne Gegenleistung auszugeben, um am 17. November 2020 die Broschüre freizugeben, die Beurlaubung aber beizubehalten (www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Landkreis-Northeim-gibt-Broschuere-Die-extreme-Rechte-in-Suedniedersachsen-frei)?