Überprüfung der Identität von Asylbewerbern ohne Papiere
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fühlt sich die Bundesregierung hinsichtlich auch des Kontingents an Personen, die ohne Papiere in die EU einreisen und auf deutschem Hoheitsgebiet Asylgesuche stellen, "darauf angewiesen, zu achten, wer zu uns kommt" (vgl. ZDF in "Hohe Hürden für Betroffene: Kritik an Visa-Vergabe für Erdbebenopfer": ‚Betroffene [Erdbebenopfer] müssten Reisepässe vorlegen und nachweisen, dass sie aus dem betroffene[n] Gebiet kämen. Das aber sei für Überlebende eines Erdbebens nicht selbstverständlich. "Die meisten haben keine Dokumente, haben sich gerade gerettet und können keine neuen ausstellen lassen, weil die Behörden vor Ort nicht arbeiten." Laut Auswärtigem Amt benötigen Erdbebenopfer außerdem etwa ein biometrisches Foto, eine Krankenversicherung und den Nachweis, dass sie Verwandte in Deutschland haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigt das Vorgehen. "Wir sind darauf angewiesen, trotz schneller Hilfe darauf zu achten, wer zu uns kommt", sagte sie im Hessischen Rundfunk.‘, www.zdf.de/nachrichten/politik/faeser-baerbock-tuerkei-syrien-visa-erdbeben-100.html; zuletzt abgerufen am 28. Februar 2023), und wenn ja, an welchen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich ihrer eigenen Kompetenzen lässt sich diese gefühlte Angewiesenheit erkennen?