Überprüfung der geplanten Datenschutz-Leitlinie der Conterganstiftung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass der Stiftungsrat der Conterganstiftung, in dem die Bundesregierung vertreten ist, die Datenschutz-Leitlinie für den Stiftungsrat, die die Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann zusammen mit den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat gemäß Vereinbarung der Stiftungsratssitzung vom 27./28. November 2019 er- bzw. überarbeitet hat (Protokoll der 110. Stiftungsratssitzung, S. 19: www.contergan-infoportal.de/fileadmin//user_upload/documents/Stiftung/Dokumente/1%20Protokolle%20PDFs/110.%20<br /> Stiftungsratsitzung%20vom%2027.-28.11.2019.pdf), dem Bundesdatenschutzbeauftragen und dem Datenschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Prüfung vorgelegt hat, und wenn ja, wann erfolgten diese Bitten zur Prüfungen jeweils? <br /> <br /> Wie lautet jeweils – sofern der Stiftungsrat der Conterganstiftung, in dem die Bundesregierung vertreten ist, die Datenschutz-Leitlinie für den Stiftungsrat, die die Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann zusammen mit den Betroffenenvertretern im Stiftungsrat gemäß Vereinbarung der Stiftungsratssitzung vom 27./28. November 2019 erbzw. überarbeitet hat (Protokoll der 110. Stiftungsratssitzung, S. 19: www.contergan-infoportal.de/fileadmin//user_upload/documents/Stiftung/Dokumente/1%20Protokolle%20PDFs/110.%20<br /> Stiftungsratsitzung%20vom%2027.-28.11.2019.pdf), dem Bundesdatenschutzbeauftragen und dem Datenschutzbeauftragten des BMFSFJ zur Prüfung vorgelegt hat – das Ergebnis, und warum wurde die Datenschutz-Leitlinie noch nicht implementiert?