Überprüfung der Funkgeräte auf entgangene Anrufe durch Lokführer nach der Durchfahrt von Funklöchern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung aus Sicherheitsaspekten die Tatsache, dass nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes Lokführer nach jeder Durchfahrt eines Funklochs das Funkgerät auf entgangene Anrufe überprüfen und den Zug gegebenenfalls anhalten müssen (vgl. www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article153081508/Bahn-spricht-mit-Mobilfunkanbietern-wegen-Funkloechern.html), und wie häufig kam es seit Jahresanfang 2015 vor, dass Züge auf den Schienenwegen des Bundes wegen der Durchfahrt eines Funklochs anhalten mussten?