Überprüfung der Einstufung der Deutschen Umwelthilfe als qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum erfolgte die Überprüfung, ob die Deutsche Umwelthilfe e. V. die Eintragungsvoraussetzungen als „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) weiterhin erfülle, durch das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) letztmalig im Jahr 2016 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 19/8082), und aus welchen Gründen fanden seitdem keine weiteren Überprüfungen statt?