Überprüfung der Einhaltung von Menschenrechtskonventionen durch die Unternehmen Voith Hydro/Siemens und EIB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2009 bis 2017 Maßnahmen ergriffen, um seitens des Unternehmens Voith Hydro/Siemens und der EIB die Einhaltung der Menschenrechtskonvention, der EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 169, der UN-Global-Compact-Prinzipien, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und deren eigenen corporate governance guidelines zu überprüfen und einzufordern?