Überprüfung der Eignung der Wirtschafsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für öffentliche Aufträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> War nach Ansicht der Bundesregierung auf Grundlage der berufsaufsichtlichen Vorermittlungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), die am 16. Oktober 2019 gegen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) eingeleitet wurden (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftspruefer-wirecard-skandal-altmaiers-aufseher-ermitteln-gegen-ey-bereits-seit-oktober-2019/26051178.html), von einem (fakultativen) Eignungsmangel, etwa gemäß § 124 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge an EY auszugehen, und hat die Bundesregierung diesen Sachverhalt vor Vergabe öffentlicher Aufträge an EY geprüft?