Überprüfung der Bioäquivalenz bei identischer Wirkstoffzusammensetzung von topischen halbfesten Arzneiformen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird bei topischen halbfesten Arzneiformen (W/O-Creme, O/W-Creme, Salbe, Hydrogel, Lipogel etc.) bei identischer Wirkstoffzusammensetzung die Bioäquivalenz überprüft, und inwiefern hält die Bundesregierung hier einen Austausch ohne nachgewiesene Bioäquivalenz grundsätzlich für problematisch (vgl. Leitlinie "Gute Substitutionspraxis" der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V.)?