Überplanmäßiger Mehrbedarf des Bundesentwicklungshilfeministeriums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller, dass er nur 1,2 Mrd. Euro an überplanmäßigen Ausgaben beim Bundesfinanzministerium beantragt hat (vgl. Befragung der Bundesregierung am 27. Mai 2020 – ab Minute 58 ff., www. undestag.de/mediathek?videoid=7448103url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03ND Q4MTAz&mod=mediathek), wenn doch für das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein überplanmäßiger Mehrbedarf von 3,15 Mrd. Euro berechnet wurde (www.bmz.de/d e/zentrales_downloadarchiv/Presse/bmz_corona_ paket.pdf), und für welche konkreten Vorhaben wurden die überplanmäßigen Ausgaben beantragt?