Überplanmäßige Ausgaben bei Kindergeld und Kinderzuschlag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die vom Bundesrechnungshof in seinen "Bemerkungen 2025" festgestellten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 586 Mio. Euro beim Kinderzuschlag sowie für die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) ungenehmigte, aber laut Erklärung des BMF einwilligungsfähige Mehrausgabe von 10,2 Mio. Euro beim Kindergeld?