Übernommene Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit in die Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) – mit Ausnahme der Angehörigen der Hauptabteilung Personenschutz (bitte gesondert angeben) – wurden 1989/90 und in den Folgejahren in die Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst oder den Militärischen Abschirmdienst, übernommen, und inwieweit hatten frühere Richtlinien des MfS, insbesondere die Richtlinien 1/76 und 1/79, Einfluss auf die spätere Tätigkeit dieser Dienste und wurden dabei möglicherweise zu faktischen Handlungsrichtlinien?