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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-289180

Übernahmegrenze für die Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es im Rahmen der Grundsicherung für die Kosten der Unterkunft (KdU) für die Leistungszeiträume die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen und die aufgrund der sogenannten Angemessenheitsfiktion als unwiderlegbar angemessen gelten (vgl. § 67 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch &ndash; SGB II bzw. § 141 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch &ndash; SGB XII jeweils i. V. m. § 1 Absatz 1 der Vereinfachten-Zugang-Verlängerungsverordnung &ndash; VZVV sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes &ndash; AsylbLG), eine absolute Übernahmegrenze der Kosten der Unterkunft, wenn die Kosten tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden können (bitte auf die einzelnen Bestandteile Kaltmiete, Heizkosten und Nebenkosten gesondert eingehen), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Regelung nicht dazu führt, dass beispielsweise in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt verstärkt gehobener oder überteuerter Wohnraum (ggf. auch erst kurz vor Leistungsbeantragung) angemietet wird?