Übernahmefähigkeit der Mitgliedsbeiträge für Mietervereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jüngst klargestellt, dass die Aufwendungen für die Mitgliedsbeiträge für Mietervereine für Berliner Mieterinnen und Mieter, die Kosten der Unterkunft erhalten, keine Bedarfe für Unterkunft und Heizung darstellen, da sie nicht aus dem Mietverhältnis selbst resultieren, sondern auf eigenständigen vereins- oder versicherungsrechtlichen Verpflichtungen beruhen, und hat die Bundesregierung dem Berliner Senat alternative Unterstützungsmöglichkeiten für KdU-Haushalte/Personen mit Mietproblemen empfohlen, und wenn ja, welche?