Übernahme weiterer Bürgschaften im Falle einer erneuten Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre der Bund im Falle einer erneuten Verschiebung der Eröffnung des BER (www.bild.de/regional/berlin/flughafen-berlin-brandenburg/eroeffnungstermin-ber-steht-fest-54172106.bild.html) bereit, weitere Bürgschaften zu übernehmen, und wenn ja, in welcher Höhe?