Übernahme von Unterbringungskosten bei in Notunterkünften lebenden anerkannten Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Probleme gibt es in Bezug auf die Übernahme von Unterbringungskosten im Rahmen des SGB II bei in Notunterkünften lebenden, anerkannten Flüchtlingen, und inwieweit können die zugewiesenen Betten in einer Notunterkunft insofern als Wohnungskosten im Sinne des SGB II angesehen werden?