Übernahme von Leiharbeitern nach einem bestimmten Zeitraum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Überweisung der Petition Pet 4-19-11-8101-008418 durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Schritte im Sinne der Petition zur Übernahme von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern nach einem gewissen Zeitraum unternommen bzw. aus der Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Veränderungsbedarf abgeleitet, und wenn ja, welchen?