Übernahme von im Rahmen politischer Proteste entstandenen Polizei- und Einsatzkosten durch Beteiligte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welchem genauen Zeitpunkt wird die von der Bundesregierung bestätigte Prüfung (Antwort auf meine Schriftliche Frage 119 auf Bundestagsdrucksache 20/4852) der entstandenen Polizeiund Einsatzkosten im Rahmen der Besetzung des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 24. November 2022 abgeschlossen sein, und welche genauen Erwägungsgründe spielen bei der Prüfung, ob die Kosten durch die Verursacher oder durch die Gemeinschaft der Steuerzahler getragen werden, eine Rolle?<br /> <br /> Gelten die bei der Prüfung der Einsatzkosten für den Einsatz der Bundespolizei im Rahmen der Besetzung des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) am 24. November 2022 maßgeblichen Erwägungen in gleicher Weise auch für andere Personen und Gruppierungen, die ihre aus eigener Sicht übergeordneten Ziele und Interessen bislang vorwiegend im Rahmen des Demonstrationsrechtes ausgeübt und nicht gegen die Bevölkerung gerichtet haben, wenn diese Personen und Gruppierungen, bei der Durchsetzung ihrer individuellen Ziele ihren Protest gegen einschränkende Impfmaßnahmen, gegen Krieg, gegen Abtreibung oder für andere als existentiell empfundene Anliegen durch Adaption der Aktionen der "letzten Generation" künftig unter bewusster Missachtung der Interessen anderer durchsetzen wollen?