Übernahme von Heizkostennachforderungen gemäß SGB II bzw. SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind nach Auffassung der Bundesregierung Nachforderungen für Heizkosten, insbesondere, wenn sie auf Preissteigerungen beruhen, vom Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II und den §§ 35, 42 SGB XII umfasst, und sind folglich die zuständigen Träger verpflichtet, die entsprechenden Kosten zu übernehmen (falls ja, bitte spezifizieren, welche Anforderungen an den Nachweis der konkreten Angemessenheit zu stellen sind)?