Übernahme von Haftpflichtprämien für Hebammen und Belegärzte in der Geburtshilfe durch Krankenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Verbietet das Antikorruptionsrecht nach Ansicht der Bundesregierung im Gesundheitswesen den Betreibern von Krankenhäusern, die Haftpflichtprämien für Hebammen und Belegärzte in der Geburtshilfe zu übernehmen?