Übernahme von Aufgaben der saarländischen Landespolizei durch die Bundespolizei bei Rückführungen aus dem AnkER-Zentrum Lebach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Zeitraum übernimmt die Bundespolizei Aufgaben der saarländischen Landespolizei bei Rückführungen aus dem AnkER-Zentrum (Auskunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen) Lebach?