Übernahme von Asylverfahren aus Italien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die Asylverfahren von Menschen übernehmen, die nach bisheriger Ansicht des Bundesinnenministeriums entsprechend der Dublin-III-Verordnung nach Italien überstellt werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/19669) vor dem Hintergrund, dass meines Wissens die italienische Regierung Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Überstellungsfrist Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie als einziger Mitgliedstaat der EU "eingefroren" hatte, nicht übernehmen wird und bilaterale Verhandlungen mit Italien über den Umgang mit Dublin-Überstellungen bisher nicht aufgenommen wurden, und wenn nein, wie wird die Bundesregierung stattdessen baldige Rechtssicherheit für diese Asylsuchenden schaffen?