Übernahme von Asylverfahren anderer EU-Länder durch Selbsteintritt oder in Folge faktischer Überstellungshindernisse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die Zahl der Fälle, in denen durch Selbsteintritt oder infolge faktischer Überstellungshindernisse die Bundesrepublik Deutschland ein Asylverfahren übernommen hat, für das ursprünglich ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union verantwortlich war, im Verhältnis zur Gesamtzahl der im Rahmen des Dublin-Systems an andere Mitgliedstaaten gestellten Übernahmeersuchen (bitte insgesamt sowie für die Jahre 2018 und 2019 jeweils insgesamt sowie für die vier EU-Mitgliedstaaten, bei denen die meisten Selbsteintritte erfolgten), und welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. März 2019 (C-163/17 und verbundene Rechtssachen) auf die bisherige Praxis der Selbsteintritte, insbesondere im Fall einer ursprünglichen Zuständigkeit Griechenlands, Italiens, Bulgariens oder Rumäniens?