Übernahme hausärztlicher Aufgaben durch Betriebsärzte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für eine geeignete Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung, dass Betriebsärzte zulasten der Krankenkassen hausärztliche Aufgaben übernehmen, und inwiefern wäre eine solche Aufgabenverlagerung mit dem Gebot der Kostenneutralität für die Beschäftigten im Sinne des § 3 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes vereinbar?