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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-67307

Übernahme des "Fast Track Mandats" durch die Europäische Union bei den laufenden TTIP-Verhandlungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ihrerseits garantieren, dass die Europäische Union (EU) bei den laufenden TTIP-Verhandlungen (TTIP &ndash; Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) ebenfalls die vom US-Parlament beschlossene Auflage zur Freigabe des Fast Track Mandats von US-Präsident Barack Obama (Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2015, TTIP könnte sich verzögern) übernehmen wird, die &ndash; auf die EU übertragen &ndash; besagt, dass im Vertragstext zwischen der EU und den USA die juristisch eindeutige Klarstellung enthalten sein wird, dass alle Vorschriften in dem Abkommen, die den Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen der EU und ihren Mitgliedstaaten widersprechen, unwirksam sind, im Konfliktfall immer das EU-Recht und die nationalen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen gelten und eine solche Ausschlussklausel in den Kapiteln zum Investitionsschutz und den Investor-Staats-Schiedsverfahren unmissverständlich enthalten sein wird und die Veränderung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften durch das Abkommen nicht verhindert werden darf, und inwiefern wäre nach Ansicht der Bundesregierung auf dieser Grundlage der &quot;Abbau unnötiger Handelsund Investitionshemmnisse mittels wirksamer und effizienter Mechanismen, indem die regulatorische Kompatibilität im Waren- und Dienstleistungsbereich auf einem ehrgeizigen Niveau gefördert wird, unter anderem durch gegenseitige Anerkennung, Harmonisierung [. . .]&quot; (siehe Verhandlungsmandat) noch möglich?