Übernahme der Rechtsdurchsetzung etwaiger Ansprüche von Verbrauchern gegenüber privaten Dritten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass die Bundesregierung die Rechtsdurchsetzung von etwaigen Ansprüchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber privaten Dritten übernimmt, wie im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz angekündigt (www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/thomas-cook-bundesregierung-muss-kunden-offenbar-entschaedigen-a-1300685.html), und gedenkt sie dies in gleichgelagerten Fälle auch in der Zukunft zu tun?