Übernahme der Mehrkosten des Stromnetzausbaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Bundesminister Peter Altmaier und Dr. Philipp Rösler mit den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vom 5. Juli 2013 zur finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Netzausbau auf der Übertragungsnetzebene und der dazugehörigen Protokollerklärung die entstehenden Mehrkosten für die ÜNB (vollständig) auf die Stromkunden gewälzt werden können, und wenn ja, welche zusätzlichen Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung den Stromkunden durch diese Zusatzvereinbarung?