Übernahme der Leihgebühren für ein Cello bei Kindern von Arbeitslosengeld-II-Empfängern als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. September 2013, Kindern von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden keine Leihgebühren für ein Cello als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets zu zahlen?