Übernahme der Kosten medizinischer Versorgung und Nachsorge von Vergewaltigungsopfern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf und die Möglichkeit, die Kosten medizinischer Versorgung und Nachsorge (u. a. Kostenerstattung der Notfallantikonzeption sowie Labordiagnostik auf sexuell übertragbare Krankheiten) von Vergewaltigungsopfern vollständig abzudecken, und wenn nein, aus welchem Grund?