Übernahme der Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen durch die GKV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich des im Koalitionsvertrag geäußerten Vorhabens, nach dem "[d]ie Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen […] vollständig von der GKV übernommen werden [müssen]" (Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 119) (bitte geplante Arbeitstreffen mit den beteiligten Akteuren und voraussichtliche Einbringung in den Bundestag detailliert aufführen), und haben bezüglich dieses Themas in der Vergangenheit bereits Arbeitstreffen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stattgefunden (wenn ja, bitte Arbeitstreffen einzeln auflisten)?<br /> <br /> Hat das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 (www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.html), nach dem geschlechtsangleichende Operationen für nicht-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung darstellen, Einfluss auf den Zeitplan der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, nach dem "[d]ie Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen […] vollständig von der GKV übernommen werden [müssen]" (Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 119), und wenn ja, warum?