Übernahme der Kosten für Hirntoddiagnostik sowie für organprotektive Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer bezahlt nach Kenntnis der Bundesregierung die dem Krankenhaus entstehenden Kosten für Hirntoddiagnostik sowie für entsprechende vorangehende organprotektive Maßnahmen, und wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, durch Überprüfung dieser Rechnungen beim Kostenträger einen Abgleich mit Zustimmungserklärungen und somit letztlich auch eine Überprüfung der Vorwürfe bezüglich der Rechtsmäßigkeit der vor Organentnahmen notwendigen Maßnahmen zu erzielen?