Übernahme der Kosten für Hilfsmittel bei der Patientenversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln, die während einer stationären Maßnahme verordnet und den Patientinnen und Patienten zur Mitnahme in ihre häusliche Umgebung angegeben werden bereits in den entsprechenden Fallpauschalen eingepreist, und wäre eine Klarstellung – etwa im Rahmen der Gesetzgebung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetztes – sinnvoll, um die Zuständigkeit der Kostenübernahme entweder durch die Krankenkassen oder die Krankenhäuser zu klären und so Auseinandersetzungen zwischen diesen Parteien zu vermeiden?