Übernahme der Kosten durch die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutzmasken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Übernahme derjenigen Kosten durch Bund oder Länder gewährleistet oder in Planung, welche durch die in vielen Tarifverträgen wie beispielsweise dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vereinbarten und jetzt, auf Grund der von der Bundesregierung empfohlenen und mittels der Verordnungen vieler Landesregierungen eingeführten Pflicht zum Tragen von filtrierenden oder gleichwertigen Atemschutzmasken, auch fällig werdenden Zuschläge für das Tragen solcher filtrierenden Atemschutzmasken, entstehen?