Übernahme der Beschaffungskosten für FFP2-Masken für Sozialleistungsempfänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, zeitnah die nach meiner Auffassung notwendigen, über den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz hinausgehenden Kosten zur Finanzierung von FFP2-Masken zur Sicherung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern zu finanzieren, und wenn dies nicht der Fall ist, durch Verwendung welchen Teils des Regelsatzes sollen die über den Regelsatz anfallenden Kosten zur Beschaffung der notwendigen Mund-Nase-Bedeckungen der Schutzklasse FFP2 nach Ansicht der Bundesregierung finanziert werden?