Übermittlung von über Ausländerinnen und Ausländer erfasste Daten an Polizei und Geheimdienste
Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister (AZR) an Bundespolizei, BKA, Zollkriminalamt, Verfassungsschutzbehörden, MAD und BND zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, Gruppenauskünfte, automatisierter Datenabruf, zugelassene Behörden, Rechtsgrundlagen, technische Voraussetzungen, Datensicherung, Angabe von Verwendungszwecken; Datenerhebung bei Ausländerbehörden, Übermittlung der Daten Asylsuchender durch das BAMF im Rahmen des Sicherheitsabgleichs, vergleichbare Datenabfragen bei ausländischen Stellen, Vorgehen bei Sicherheitsbedenken, Planstellen beim Sicherheitsreferat des BAMF, Verbindungsbeamte von BfV und BND, Befragung Asylsuchender durch den BND, Teilnahme von Mitarbeitern des BfV an Asylanhörungen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)