Übermittlung von Patientendaten von Seeleuten an deren Vorgesetzte im In- und Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit können nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell durch deutsche Ärzte, nicht durch generelle Eignungsuntersuchungen, festgestellte Patientendaten von Seeleuten an deren Vorgesetzte im In- und Ausland übermittelt werden, und greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich auch an Bord von Schiffen internationaler Flagge, einer EU-Flagge und/ oder auf deutsch geflaggten Schiffen (bitte jeweils getrennt aufführen)?