Übermittlung von Informationen und Beweismitteln an das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen des Prozesses gegen die mutmaßlich rechtsterroristische "Gruppe S."
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung dem Oberlandesgericht Stuttgart im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische "Gruppe S." im Auftrag des Generalbundesanwaltes inzwischen alle im Laufe der Ermittlungen erhobenen Informationen, Daten und Beweismittel übermittelt werden, und wenn ja, wann und in welcher Größenordnung, und wenn nein, könnte durch die bisher offenbar unvollständige Aktenvorlage der Fortgang des Strafverfahrens über eine Unterbrechung im gesetzlichen Rahmen hinaus gefährdet sein (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rechtsterrorismus-dem-gericht-liegen-nur-0-24-prozentder-akten-vor.b3c92e4e-34af-400d-bfdd-da7d48c89ef6.html)?