Übermittlung von Informationen aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 an die AfD-Bundestagsfraktion durch den Präsidenten des BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung nach ihren eigenen Erkenntnissen bestätigen, dass der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, Informationen aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 bereits Wochen vor dessen Veröffentlichung der AfD-Bundestagsfraktion zur Verfügung gestellt hat, wie auch die Fraktion der AfD bestätigt hat (www.tagesschau.de/inland/ maassen-afd-105.html), und welche Konsequenzen müssen aus Sicht der Bundesregierung daraus folgen?