Übermittlung von Genomsequenzdaten an internationale Datenbanksysteme im Rahmen der Coronavirus-Surveillanceverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden vor dem Hintergrund, dass die Sammlung von Daten zur Infektionslage und aktuell insbesondere zur Verbreitung der in Großbritannien, Südafrika und Brasilien entdeckten Mutationen, auch auf internationaler und europäischer Ebene von höchster Bedeutung ist, um Trends des Pandemiegeschehens adäquat abbilden und analysieren zu können, die Ergebnisse aller im Rahmen der jüngst in Kraft getretenen Coronavirus-Surveillanceverordnung vergüteten Sequenzierungen (vgl.: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CorSurV_BAnz_AT_19.01.2021_V 2.pdf) durch das Robert Koch-Institut (RKI) unverzüglich an internationale Datenbanksysteme wie GISAID sowie ans ECDC und das European COVID-19 Data Portal weitergeleitet, und falls nicht, warum nicht?