Übermittlung von Erkenntnissen zu Rechtsextremisten an die Waffenbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und (per Einwirkung auch) der Länder künftig initiativ sowie vollständig rückhaltlos die ihnen bekannten Rechtsextremisten den für waffenrechtliche Genehmigungen zuständigen Behörden zwecks strikter Nichterteilung melden (anders als im Fall des im Lübcke-Mordfall angeklagten Markus H., siehe dazu Tagesschau vom 11. Juni 2020: www.tagesschau.de/investigativ/panorama/luebcke-verfassungsschutz-markus-h-101.html), und wird die Bundesregierung dabei insbesondere darauf dringen, dass anders als in jenem Fall stets auch der Kerninhalt einschlägiger Quellenmeldungen von Vertrauensleute den Waffenbehörden jedenfalls als sogenanntes Behördenzeugnis mitgeteilt wird sowie auch rechte Vertrauensleute der Verfassungsschutzämter keinerlei waffenrechtliehe Genehmigungen erhalten beziehungsweise behalten dürfen?