Übermittlung von Daten zur Belegung von Krankenhausbetten an das elektronische Meldesystem DEMIS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung eine im COVID-19-Schutzgesetz festgelegte, in der Verordnung zur "Krankenhauskapazitätssurveillance" geregelte, von vielen Klinikbetreibern stark kritisierte (siehe etwa www.aerzteblatt.de/nachrichten/136387/DEMIS-Krankenhaeuser-schaffen-Anschluss-nicht-fristgerecht) tägliche und nicht nur wöchentliche Meldung durch Krankenhäuser von Daten zur Belegung ihrer Betten auf den Normalstationen mittels des elektronischen Meldesystems DEMIS als notwendig an, um eine adäquate Datenlage zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie zu erhalten, und aus welchen Gründen will die Bundesregierung die Sanktionen und Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung der neuen gesetzlichen Meldepflichten mit Blick auf die sehr angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser in Deutschland aufrechterhalten?