Übermittlung von Daten zum beruflichen Hintergrund von Personen mit einer COVID-19-Infektion an das RKI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung mit Blick auf eine gezieltere Risikobewertung in § 11 des Infektionsschutzgesetzes regeln, dass Informationen zum beruflichen Hintergrund und zur Arbeitsstätte von Menschen, die sich mit COVID-19 infiziert haben und aufgrund einer COVID-19-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden, in Zukunft an das Robert Koch-Institut und die Bundesländer übermittelt werden, und falls nein, warum nicht?