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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-324708

Übermittlung von Daten kurdischer Vereine durch das Bundesverwaltungsamt an Sicherheitsbehörden in den Jahren 2022 bis 2024

Stage otherUpdated 1mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurden von 2022 bis 2024 Daten kurdischer Vereine vom Bundesverwaltungsamt, das das sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) führt, auf Grundlage von Anfragen oder im Wege der sogenannten Spontanübermittlung an Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie differenzieren, um welche empfangenden Stellen es sich jeweils handelt &ndash; insbesondere Bundeskriminalamt, Polizeibehörden der Länder, Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder, Bundesnachrichtendienst sowie ausländische Nachrichtendienste), und kann die Bundesregierung inzwischen Angaben zum Inhalt des für die Überwachung kurdischer Vereine maßgeblichen Erlasses des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 1994 machen, der laut Medienberichten im Jahr 2022 nicht auffindbar war (vgl. https://taz.de/Ueberwachungvon-kurdischen-Vereinen/!5853706/)?