Übermittlung von Daten durch deutsche Fluggesellschaften an die USA im Rahmen des Abkommens über Passagiernamensregister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Fluggesellschaften in Deutschland jeweils welche Datenkategorien im Rahmen des Abkommens über Passagiernamensregister (PNR-Abkommen) mit den USA an das US-amerikanische Heimatschutzministerium übermittelt werden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, an welche Behörden in den USA oder in Drittstaaten diese Daten weitergegeben werden?