Übermittlung von Daten an die Fluggastdatenzentralstelle anhand des Fluggastdaten-Informationssystems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommt die Bundesregierung ihrer sich aus § 1 Absatz 1 i. V. m. § 2 Absatz 3 des Fluggastdatengesetzes und Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/681 ergebenden Verpflichtung insofern vollständig nach, dass das Fluggastdaten-Informationssystem voll eingerichtet und funktionsfähig ist und gewährleistet ist, dass alle Fluggesellschaften für alle Flughäfen und einschlägigen Flüge alle Daten vollständig an die Fluggastdatenzentralstelle übermitteln, bzw. wenn nicht, wo konkret nicht (wenn dies mehr als 28 Einzelangaben ergäbe, bitte die 28 häufigsten Fälle benennen)?