Übermittlung von Aufklärungsergebnissen der UN-Friedensmission MINUSMA an die französische Militäroperation "Barkhane"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden jenseits von Informationen bei unmittelbarer Gefährdung französischer Kräfte Aufklärungsergebnisse der Friedensmission der Vereinten Nationen MINUSMA an die französische Militäroperation "Barkhane" übermittelt, und wenn ja, unter welchen konkreten Auflagen und Regeln erfolgt der Austausch oder die Weiterleitung von Aufklärungsergebnissen?