Übermittlung personenbezogener Daten von Zielpersonen an NATO-Stellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche personenbezogenen Daten von Zielpersonen übermittelten deutsche Stellen an NATO-Stellen oder Stellen von NATO-Mitgliedstaaten (beispielsweise USA, Großbritannien) zur oder unter Inkaufnahme der möglichen Übernahme auf Ziellisten (vgl. www.heise.de/tp/artikel/43/43737/1.html) (bitte Anzahl der Fälle, Art der Daten, übermittelnde und empfangende Stellen, Zeitpunkt der Datenübermittlung angeben)?<br /> <br /> Welche Kriterien legten deutsche Stellen zur Bestimmung dieser Zielpersonen an (bitte jeweils unter Angabe der Funktion der Zielperson in der jeweiligen Gruppe bzw. Organisation), und wie stellte die Bundesregierung sicher, dass übermittelte Daten nicht für sog. Extrajudicial Killings oder Targeted Killings genutzt werden konnten (auch mit Blick auf die Darlegung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD "Extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab")?