Übermittlung des dritten und vierten Staatenberichts zur UN-Kinderrechtskonvention an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wurde der Dritte und Vierte Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (gemäß Artikel 44 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention) dem Ausschuss der Vereinten Nationen (VN) für die Rechte des Kindes über den Generalsekretär der Vereinten Nationen in Genf übermittelt, und wenn eine Übermittlung noch nicht stattgefunden hat, warum nicht?