Übermittlung des Beschlusses zum "Globalen Pakt für Migration" an die UNO
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/6056), der nach meiner Auffassung dem Migrationspakt eine die illegale Migration einschränkende Interpretation geben will, als sogenannte "reservation" (Einschränkung) zwischenzeitlich an die UN übermittelt, und wenn nicht, warum nicht?