Übermittlung der Vorstellungen zu notwendigen Änderungen der europäischen Verträge an die Organe der Europäischen Union
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form hat bzw. wird die Bundesregierung ihre Vorstellungen zu notwendigen Änderungen der europäischen Verträge an die Organe der Europäischen Union übermittelt bzw. übermitteln, und an welchem konkreten Punkt des Vertragsänderungsverfahrens nach Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) gedenkt die Bundesregierung sich um das Einvernehmen gemäß § 10 Absatz 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) „zur Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlage“ zu bemühen?